Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „obere Ebene“,
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung: öffentliche Auflage
Auflagefrist: 8. Januar bis 6. Februar 2020
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung, § 4 (Tabelle) sowie § 9a und 9b (Zone WGO)
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 8. Januar bis 6. Februar 2020 bei der Abteilung Bau öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Alternativ sind sie als PDF-Dokumente zu finden:
- Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung «Eberebene»
- Teiländerung Bauzonenplan «Oberebene»
- Teiländerung Nutzungsplanung Gebiet «Oberebene»
- Abschliessender Vorprüfungsbericht
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Stadt Bremgarten
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 74 61
Fax 056 648 74 60
stadtkanzlei@bremgarten.ch
www.bremgarten.ch